NIS2 / NISG 2026: Beratung und Umsetzung für wesentliche und wichtige Einrichtungen

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Das österreichische Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) wurde am 23. Dezember 2025 veröffentlicht und ist ab 1. Oktober 2026 vollständig anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen – darunter Risikomanagementmaßnahmen, Schulungen, Meldeprozesse und die Registrierung über das Unternehmensserviceportal (USP).

Wer betroffen ist, muss dies selbst prüfen. Eine Einstufung durch die Cybersicherheitsbehörde ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich erfasst das NISG 2026 Unternehmen, die in einem der gesetzlich genannten Sektoren tätig sind und mindestens die Größe eines mittleren Unternehmens erreichen. Daneben bestehen Sonderfälle und größenunabhängige Einstufungen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Betroffenheit strukturiert zu beurteilen, bestehende Lücken zu erkennen und die Anforderungen des NISG 2026 nachvollziehbar und praxistauglich umzusetzen.

Unsere Leistungen
im Überblick

Ihr Mehrwert

Sie erhalten einen klaren Überblick über Ihre Ausgangslage, konkrete Prioritäten und eine nachvollziehbare Dokumentation. So reduzieren Sie Umsetzungsrisiken, stärken die Widerstandsfähigkeit Ihrer IT und können Kunden, Partnern und Behörden gegenüber strukturiert darlegen, wie Sie Cybersicherheitsrisiken steuern.

Beginnen Sie jetzt mit der strukturierten Umsetzung: Klären Sie Verantwortlichkeiten, setzen Sie erforderliche Maßnahmen um und bereiten Sie die notwendigen Nachweise vor.

Jetzt Kontakt aufnehmen und NISG-2026-Umsetzung starten